Die Einreise nach Südafrika
Infos zur Einreise nach Südafrika |
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Touristen aus Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie auch anderen EU-Staaten benötigen in Südafrika für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten nur einen Reisepass der wenigstens noch ein halbes Jahr gültig ist und ein Rück- bzw.
Weiterflugticket.
Der Reise-Pass sollte aber wenigstens eine aber möglichst noch zwei freie Seite für den Sicherheitsvermerk (Ein- und Ausreisestempel) vor der Einreise nach Südafrika besitzen, denn damit erhalten Sie an den Grenzen oder Flughäfen Südafrikas problemlos ein
Touristen-Visa.
Ein Personalausweis oder auch ein am Abreiseflughafen kurzfristig beantragter provisorischer Reiseausweise als Passersatz (diese werden beim deutschen Zoll nur für 30 Tage ausgestellte) wird bei der Einreise nach Südafrika nicht akzeptiert. Das an der Grenze oder am Flughafen erteilte Touristen-Visum (Visitors Permit) ist drei Monate gültig und wird vom Department of Home Affairs in Südafrika in der Regel problemlos bis zu zwei Mal verlängert. Diesen Antrag müssen Sie aber mindestens einen
Monat vor Ablauf des gültigen Visums beim Department of Home Affairs stellen.
Dabei müssen Sie eine schlüssige Begründung nennen, ausreichende finanzielle Mittel nachweisen und ein Rückflugticket besitzen. Sollten Sie eines davon nicht nachweisen können, müssen Sie eine Kaution
hinterlegen. Der Inhaber eines Touristen-Visums darf aber in Südafrika nicht arbeiten, dazu zählen auch Praktika, Studienenaufenthalte (direktes Studium, aber auch Sprach- und auch Sportschule) und auch Trainingslager von Sportlern.
Hierzu weiter unten Infos
Bei vor 2006 ausgestellten Riesepässen wurden die Kinder in einem Reisepass der Eltern aufgeführt und damit kann jedes Kind mit dem Elternteil problemlos mit auf die Reise nach Südafrika einreisen. Lediglich bei der Einreise mit nur einem Elternteil benötigen diese Kinder auch eine
Zustimmungserklärung des anderen Elternteils. Darüber hinaus wird in Südafrika auch noch der ehemalige sowie auch neue Kinderausweis, mit Lichtbild, anerkannt. Aber diese sollten auch bei der Einreise nach Südafrika noch mindestens über zwei freie Seiten für den Sichtvermerke verfügen.
Alleinreisende Kinder (Minderjährige bis zum 18. Lebensjahr) benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile.
Arbeits-, Praktika- sowie Studienaufenthalte (auch Besuche von Sprach- und Sportschulen etc.) unterliegen einem Visazwang und benötigen ein "Extended Visitors Permit".
Wenn Sie Ihren Hund oder ein anderes Haustiere mit nach Südafrika bringen wollen, müssen Sie zuvor ein Import Permit beantragen.
Das Import Permit sollten Sie wenigstens 2 Monate vor Ihrer Einreise beantragen und dem Antrag müssen Sie das Veterinary Health Certificate in Kopie beilegen.
Das Veterinary Health Certificate muss Ihrer örtlich zugelassener Amtstierarzt ausstellen. Insbesondere bei Hunden ist eine eine Bestätigung über einer Tollwutimpfung - die mindestens 30 Tage vor Einreise vorgenommen werden muss - erforderlich. Senden Sie dann den Antrag an den
Director of Veterinary Services und überweisen Sie die angeforderten Gebühren. Der Veterinärdienst wird Ihnen dann das Original des Import Permit zusenden.
Das Veterinary Health Certificate und das Veterinary Import Permit müssen Sie dann bei der Einreise nach Südafrika - im Original - vorzeigen.
Weitere Informationen gibt es vom:
The Director of Veterinary Services,
Private Bag X138,
Pretoria 0001
Telefon: +27-(0)12-3197514 oder 3197414
Telefax: +27-(0)12-3298292
Zollfrei dürfen unter anderen eingeführt werden:
alle Dinge für den persönlichen Aufenthalt (Urlaub) in Südafrika sowie
400 Zigaretten
50 Zigarren
250 g Tabak
2 l Wein bzw. 1l sonstige Spirituosen
50 ml Parfüme
250 ml Eau de Toilette
Geschenke im Wert von 500 Rand
Bevor Sie die Zollkontrolle an der Grenze oder den internationalen Flughäfen verlassen, müssen Sie bei Überschreitung der Grenzwerte diese anmelden und einen entsprechenden Zoll darauf zahlen. Auf Geschenke im Wert zwischen 500 bis 10.000 Rand wird ein Pauschalsteuer von 20 Prozent
erhoben.
Person unter 18 Jahren ist der Tabak- oder Alkoholbesitz in Südafrika generell nicht erlaubt! Somit können Kinder sowie Jugendliche insbesondere bei Alkohol oder Tabakwaren nicht bei der Personenanzahl angerechnet werden und können diese nicht zollfrei einführen. Bei Geschenken ist
dies allerdings möglich!
Da Bestimmungen gelegentlich verändert werden, erhalten Sie weitere aktuelle Informationen durch die südafrikanischen Botschaften und Konsulate in den einzelnen Ländern.
Konsulate und Botschaften im deutschsprachigen Raum
Deutschland
Botschaft der Republik Südafrika
Tiergartenstr.18
10785 Berlin
Telefon: (030) 22073-0
Telefax: (030) 22073-190
www.suedafrika.org
Generalkonsulat der Republik Südafrika in München
(zuständig für Wirtschafts-, Rechts- und Immobilien-Angelegenheiten)
Sendlinger Tor Platz 5
80336 München
Telefon: (089) 231163-0
Telefax: (089) 231163-63
Österreich
Botschaft der Republik Südafrika
Sandgasse 33
1190 Wien
Telefon: 01-3206493-0
Telefax: 01-3206493-18
(die Internet-Adresse der Botschaft in Wien ist nicht mehr verfügbar)
Schweiz
Botschaft der Republik Südafrika
Alpenstrasse 29
3000 Bern
Telefon: 031-3501313
Telefax: 031-3501310
www.southafrica.ch
sowie beim staatlichen Reisebüro South African Tourism. Weitere Adressen finden Sie in unserer Adressensammlung.
Hinweis!
Wir raten Ihnen dringend vor Reisebeginn eine Auslands-Krankenversicherung mit Rückholversicherung abzuschließen! |
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