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Alkohol und Drogen
In Südafrika gibt es strenge Gesetze gegen den Alkohol- und
Drogenmissbrauch und deren Durchsetzung wird auch unnachgiebig überwacht
sowie geahndet. Die südafrikanischen Gesetze unterscheiden dabei nicht zwischen
harten und weichen Drogen, denn generell wird der Genuss und Verkauf hart
bestrafft.
Alkohol
- Alkohol wird an niemanden unter 18. Jahren serviert oder verkauft.
- Auf öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Einrichtungen, am Strand
usw. ist der Genuss von Alkohol generell verboten.
- An Sonn- und Feieretagen ist der Ausschank, auch in Restaurants mit
Ausschanklizenz, verboten.
- Die Restaurants mit Ausschanklizenz sind mit einem oder mehreren "Y"
gut sichtbar gekennzeichnet.
- Ein "Y" bedeutet, dass in diesem Restaurant Bier und Wein nur
zum Essen ausgeschenkt wird.
- "YY" bedeutet, dass hier während der Öffnungszeiten Bier und Wein
ausgeschenkt wird.
- "YYY" bedeutet, dass während der Öffnungszeiten neben Bier und Wein
auch höher prozentige alkoholische Getränke ausgeschenkt werden können
- In Restaurants und Hotels ohne ein "Y" dürfen keine
alkoholische Getränke ausgeschenkt werden. Hier dürfen Sie aber zum
Essen Bier- und Weinflaschen - meist gegen eine Geringe Gebühr - selbst
mit bringen.
Drogen
Als noch keine Europäer am Kap lebten, war Marihuana eine beliebte
Tauschware zwischen den bantusprachigen Bevölkerungsgruppen und den
Khoikhoi sowie San. Die Briten verboten den Handel und diese Gesetze gelten
auch noch heute, aber trotzdem raucht mindestens ein viertel der schwarzen
Bevölkerung noch heute das Marihuana.
Suchtfördernde Drogen sind heute in Südafrika generell verboten. Der
Konsum und der Besitz wird auch für südafrikanische Verhältnisse hart
bestrafft.
Mit der Öffnung des Landes und dem Ende der Apartheid kommen aber auch
zunehmend härtere Drogen nach Südafrika, dies hat aber auch eine erhöhte
Beschaffungskriminalität zu Folge.
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