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Alkohol und Drogen

In Südafrika gibt es strenge Gesetze gegen den Alkohol- und Drogenmissbrauch und deren Durchsetzung wird auch unnachgiebig überwacht sowie geahndet. Die südafrikanischen Gesetze unterscheiden dabei nicht zwischen harten und weichen Drogen, denn generell wird der Genuss und Verkauf hart bestrafft.

Alkohol

  • Alkohol wird an niemanden unter 18. Jahren serviert oder verkauft.
  • Auf öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Einrichtungen, am Strand usw. ist der Genuss von Alkohol generell verboten.
  • An Sonn- und Feieretagen ist der Ausschank, auch in Restaurants mit Ausschanklizenz, verboten.
  • Die Restaurants mit Ausschanklizenz sind mit einem oder mehreren "Y" gut sichtbar gekennzeichnet.
    • Ein "Y" bedeutet, dass in diesem Restaurant Bier und Wein nur zum Essen ausgeschenkt wird.
    • "YY" bedeutet, dass hier während der Öffnungszeiten Bier und Wein ausgeschenkt wird.
    • "YYY" bedeutet, dass während der Öffnungszeiten neben Bier und Wein auch höher prozentige alkoholische Getränke ausgeschenkt werden können
    • In Restaurants und Hotels ohne ein "Y" dürfen keine alkoholische Getränke ausgeschenkt werden. Hier dürfen Sie aber zum Essen Bier- und Weinflaschen - meist gegen eine Geringe Gebühr - selbst mit bringen.

Drogen

Als noch keine Europäer am Kap lebten, war Marihuana eine beliebte Tauschware zwischen den bantusprachigen Bevölkerungsgruppen und den Khoikhoi sowie San. Die Briten verboten den Handel und diese Gesetze gelten auch noch heute, aber trotzdem raucht mindestens ein viertel der schwarzen Bevölkerung noch heute das Marihuana.

Suchtfördernde Drogen sind heute in Südafrika generell verboten. Der Konsum und der Besitz wird auch für südafrikanische Verhältnisse hart bestrafft.

Mit der Öffnung des Landes und dem Ende der Apartheid kommen aber auch zunehmend härtere Drogen nach Südafrika, dies hat aber auch eine erhöhte Beschaffungskriminalität zu Folge.

 

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Autor: Thoralf Teubner
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